Damit Sie bei uns eine logopädische Therapie beginnen können, benötigen Sie vor Ihrer ersten Therapiestunde eine ärztliche Heilmittelverordnung („Rezept“) von Ihrem Haus-, Kinder-, HNO-Arzt oder Neurologen.
Kostenübernahme der gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10% der Kosten für die Therapie plus 10 Euro Praxisgebühr/Verordnung. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.
Kostenübernahme der privaten Krankenkassen
Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem gewählten Kassen-Tarif und der jeweiligen Krankenkasse. Vor Behandlungsbeginn erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie die Kostenübernahme klären können.